PREMIUM Fernmitgliedschaft (ab 40km) Entfernung zum Golfclub

Als PREMIUM Fernmitglied des Golf & Country Club Wachau genießt Du das freie Spielrecht von Montag bis Sonntag zu den selben Bedienungen wie ein PREMIUM Vollmitglied. Weiters spielst Du auf den schönsten und aufregendsten Plätzen dieser Welt einfach gegen Greenfee, profitierst von einem umfangreichen Leistungsangebot und genießt die Vorteile einer Mitglieder starken Golf-Gemeinschaft.


PREMIUM Fernmitgliedschaft (ab 40km)

  • Unlimitiertes Spielrecht (Mo-So) Golf & Country Club Wachau
  • Unlimitiertes Spielrecht auf der gesamten Übungsanlage GOLF S1 nähe Wien
  • Keine Aufnahme/Einschreibgebühr
  • -20% Greenfee Ermäßigung für alle Einladungen von Gastspielern
  • Elektro Golf Cart Ermäßigung
  • Viele Clubinterne Vergünstigungen
  • Greenfee Ermäßigung in Partnerclubs
  • inkl.  € 69,- an verpflichtenden Verbands (ÖGV & NÖGV) & Clubabgaben
Herren Golf Sparmitgliedschaft für Flexibilität in der Freizeit

599,00 €


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitgliedsantrag auf eine „außerordentliche Mitgliedschaft“

Außerordentliches Mitglied, d.h. volles Spielrecht, jedoch kein Sitz- und Stimmrecht bzw. kein aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung. Durch die Online Anmeldung bestätige ich, die „Bedingungen für Mitgliedschaften“ sowie die Datenschutzerklärung auf der Website www.golfclubwachau.at gelesen und akzeptiert zu haben. Ich erkläre mich bereit, die Mitgliedsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Aufnahmebestätigung/Vorschreibung sowie die folgenden Mitgliedsgebühren bis Ende des jeweiligen Spieljahres bzw. unmittelbar nach Vorschreibung zu bezahlen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Benützung der Anlagen auf eigene Gefahr erfolgt. Weiters erkenne ich die Statuten des Golf & Country Club Wachau an.

Es gelten die Bestimmungen der jeweilig aktuellen Preisliste. Dieser Antrag wird durch einseitige Aufnahme des Clubs wirksam.

 

Jede außerordentliche Mitgliedschaft kann jährlich bis zum 30. September mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr von beiden Seiten (d.h. sowohl von Seiten des Mitglieds als auch von Seiten des Golfclubs) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an den Vorstand bzw. an das jeweilige Mitglied zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Ist die Kündigung seitens des Mitglieds nicht fristgerecht vorgenommen worden, so ist der Jahresbeitrag inkl. ÖGV, LGV-Beitrag und Spesen für das nächste Jahr noch zu entrichten.